Titel: Re: Bilder zum leben erwecken
Zitat von pc-magazin.de: Strafrechtlich ist der Einsatz des Tools Dkill ohne Belang. Zwar formuliert § 95 a UrhG ein Umgehungsverbot zum Schutz technischer Maßnahmen. Gemäß § 69 a Abs. 5 UrhG ist der Rechtsschutz technischer Maßnahmen zum Schutz von Computerprogrammen allerdings von der Regelung des § 95 a UrhG ausgenommen. Ganz abgesehen davon können so genannte "triviale" Schutzmaßnahmen ohnehin keinen Schutz beanspruchen. Denn geschützt sind nur wirksame technische Maßnahmen. Setzt Dkill Datum und Uhrzeit der Systemsteuerung einfach zurück, kann von Wirksamkeit keine Rede sein.
Hab ich von hier: http://www.das-download-archiv[...]load_dkill.html
dominopage
Zuletzt bearbeitet von dominopage am 25.04.2009 um 09:20:48 Uhr
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