Titel: Re: Los geschenkt bekommen - aber noch minderjährig...
Grundsätzlich bezieht sich das Glücksspielverbot unter 18 auf den Jugendschutz wegen der Suchtgefahr. Du hast einen Gutschein erhalten, also kein Los geschenkt bekommen? Ich kann nur mutmaßen, daß dafür die selben Richtlinen zählen, also Teilnahmeverbot, auch wenn ein Folgekauf wegen der Einschränkung ohnehin nicht möglich wäre.
Ist der Gutschein übertragbar, sodaß Deine Eltern ihn einlösen können, dann halte ich das für die sicherste Lösung.
LG Helge
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Klarer Verfechter der alten Rechtschreibung!
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Albert Einstein
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